Übersicht der Grund- und Ersatzversorgung der Elektrizitätsgenossenschaft Engelsberg eG (EGE):

Allgemeine Preise und Bedingungen der EGE für die Versorgung der Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung:

Die allgemeinen Preise und Bedingungen der EGE für die Versorgung der Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der EGE für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität, die hier angegeben sind.

„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke, kaufen.

Ab 01. Januar 2024 neue Preise

Ihr regionaler Energieversorger, die Elektrizitätsgenossenschaft Engelsberg eG, teilt Ihnen mit, dass wir ab 01.01.2024 eine Anpassung der Strompreise vornehmen müssen. Maßgeblich dafür sind die hohen Gestehungskosten aus den Vorjahren und die schwankenden Preise an den Spotmärkten sowie die Kosten für zu erwartende Ausgleichsenergiezahlungen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer Strompreiserhöhung gemäß dem StromGVV §5 Abs. 3, EnWG § 41 Abs. 3 ein Sonderkündigungsrecht besitzen.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen in den vergangenen Jahren und hoffen auch, dass Sie uns für die Zukunft als treuer Kunde erhalten bleiben. Wir sind gerne für Sie da und werden Ihnen Ihre Energie weiterhin zu fairen Preisen liefern.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir ab dem Jahr 2025 unsere Tarife wieder nach unten anpassen können.


Strompreis steigt zum 01.09.2022

Entgegen unserer Ankündigung die Strompreise für 2022 stabil zu halten, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund heftiger Marktverwerfungen die Strompreise ab 01.09.2022 um 11,84 ct / kWh inkl. MwSt. erhöhen müssen. Zuletzt konnten wir unsere Preise ab 01.01.2020 konstant halten.

Als Hauptursache sehen wir die bei uns zeitversetzt eingetroffenen sog. Regelenergieausgleichszahlungen für die Monate Januar bis April 2022

Diese Ausgleichszahlungen (für Mehr- oder Minderverbräuche unseres gesamten Versorgungsgebietes) gab es schon immer. Exakte und sorgfältige Prognosen waren in der Vergangenheit ausreichend diese Zahlungen auf einem äußerst geringen Niveau zu halten. Nun, da die Lage auf dem Strommarkt mehr als eskaliert ist müssen diese Ausgleichsenergien teuer bezahlt werden.

Hochgerechnet auf unsere jährlichen Gesamtenergiemenge (Gesamtverbrauch an kWh) und die noch zu erwartenden Zahlungen für die Ausgleichsenergie ergibt sich diese unvermeidliche Preisanpassung. Die monatlichen Abschlagszahlungen werden wir entsprechend anpassen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer Strompreiserhöhung gemäß dem StromGVV §5 Abs. 3, EnWG § 41 Abs. 3 ein Sonderkündigungsrecht besitzen.

Eine Entspannung des Strommarktes ist bis auf weiters nicht absehbar, deshalb möchten wir Ihnen abschließend mitteilen das die E-Genossenschaft für die Jahre 2023, 2024 und 2025 bereits beträchtliche Strommengen eingekauft hat und dadurch zukünftige Strompreisanpassungen voraussichtlich nicht vermeiden, aber dennoch in Grenzen halten kann.

Bitte bleiben Sie uns als treuer Kunde erhalten, wir sind auch in Krisenzeiten immer für Sie da und werden Ihnen Ihre Energie zu fairen Preisen liefern.

Ungeachtet der Preisbremse, kann für Letztverbraucher ein Preisvergleich lohnend sein.

Die Elektrizitätsgenossenschaft Engelsberg eG gibt die Senkung der EEG-Umlage auf null ab 01. Juli 2022 in vollem Umfang an ihre Kunden weiter.

Mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird bislang der Ausbau von Ökostrom-Anlagen finanziert. Sie wird automatisch auf der Stromrechnung ausgewiesen – alle Stromkunden haben sie also bislang gezahlt. Aktuell beträgt die EEG-Umlage 3,723 Cent pro Kilowattstunde, ab 1. Juli sinkt sie auf null.

Bereits zu Jahresbeginn war die Umlage mit Hilfe von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt gesenkt worden. Der bald in Kraft tretende Wegfall ist zunächst temporär gültig. Dauerhaft abgeschafft wird die EEG-Umlage dann zum Januar 2023

Download Tarife ab 2022

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Preisblatt Grundversorgungstarif ab 01.01.2024
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Preisblatt Grundversorgungstarif ab 01.01.2023
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Preisblatt EG-Grünstrom ab 01.01.2023
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Ökostrom-Zertifikat 2022
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Ökostrom-Zertifikat 2021

    Für die Kunden in unserem Netzgebiet haben wir einen speziellen Tarif:

    Spezial 24 plus für Eintarifkunden und Spezial 53/47 plus für Zweitarifkunden sowie EG Wärmepumpe  und  EG Speicherheizung

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    Preisblatt 24 „plus“ ab 01.01.2024
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    Preisblatt Wärmepumpe/Heizung ab 01.01.2024
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    Preisblatt 24 „plus“ ab 01.01.2023

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      Preisblatt Bayernwerk ab 01.01.2024