Versäumen Sie die Registrierung Ihrer Stromerzeugungsanlagen nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vermutlich erhalten Sie für den Strom aus Ihrer Stromerzeugungsanlage regelmäßig eine Zahlung
von Ihrem Netzbetreiber. Damit diese Zahlung auch in Zukunft erfolgen kann, muss Ihre Anlage
im Marktstammdatenregister registriert sein. Dies ist gemäß § 5 MaStR-Verordnung gesetzlich
vorgeschrieben.
Ihr Netzbetreiber hat ermittelt, dass Sie dieser Registrierungspflicht noch nicht nachgekommen
sind. Manche Anlagenbetreiber haben dies bisher einfach versäumt. Andere gehen irrig davon
aus, dass sie keine Registrierung vornehmen müssen; das ist falsch.
Richtig ist:
– Auch wenn Sie Ihre Anlage vor dem Start des Marktstammdatenregisters im Jahr 2019 bereits
in einem anderen Register gemeldet haben, muss sie neu im Marktstammdatenregister registriert werden.
– Manche Anlagenbetreiber erhalten keine Förder-Zahlungen oder ihre Anlagen sind so eingestellt, dass sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Die Stromerzeugungsanlage ist trotzdem zu
registrieren.
– Auch sehr kleine Anlagen („Balkonanlagen“) und Stromspeicher sind im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Hintergrund: Das Register dient dazu, dass die Netzbetreiber, die Behörden, die Politik und z. B.
auch die Feuerwehr einen vollständigen aktuellen Überblick über die installierten Anlagen bekommen können. Das dient insbesondere der Energiewende, die dadurch zuverlässiger geplant und
gestaltet werden kann.
Als Anlagenbetreiber bedeutet die Registrierung eine Vereinfachung des zukünftigen Verwaltungsaufwandes für Ihre Anlage. Denn Behörden sollen zukünftig für die verschiedensten Anwendungen die Daten aus dem Marktstammdatenregister entnehmen und nicht erneut beim Anlagenbetreiber abfragen.
Kommen Sie Ihrer Registrierungspflicht zeitnah nach, denn die Frist endet am
31. Januar 2021!
Sollten Sie Ihre Anlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht registriert haben, ist Ihr Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Zahlung für diese Anlage einzubehalten und erst auszuzahlen, wenn die
Anlage registriert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Peter Stratmann
Leiter Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur