Die Netzentgelte der E-Genossenschaft Engelsberg eG werden entsprechend der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) vom 25. Juli 2005 kalkuliert und durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen genehmigt.

Die derzeitigen Entgelte wurden am 11.10.2023 mit Wirkung zum 01.01.2024 berechnet und sind vorläufig.

Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt jeder Nutzer des Netzes der E-Genossenschaft Engelsberg eG zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen.

Die E-Genossenschaft Engelsberg eG garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.

In den Netzentgelten sind enthalten:

  • Kosten der vorgelagerten Netz- und Umspannebenen
  • Nutzung der Netzinfrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen usw.),
  • Bereitstellung der Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufbau und Betriebsführung),
  • Deckung der beim Stromtransport auftretenden Netzverluste.

Die Entgelte verstehen sich zuzüglich Mehrkosten für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und Konzessionsabgabe sowie Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Konzessionsabgabe wird in der mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Höhe entsprechend der gültigen Konzessionsabgabenverordnung (KAV) an die Gemeinden abgeführt.

Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Netzentgelte anzupassen, wenn und soweit er eine nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Genehmigung hierfür hat oder die Überschreitung der genehmigten Netzentgelte nach Maßgabe von § 23a Abs.2 Satz 2 EnWG zulässig ist.

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Preisblatt Netznutzung 2025 (vorläufig)
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Preisblatt Netznutzung 2024 (endgültig)
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Preisblatt Netznutzung 2023 (endgültig)
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Sperrauftrag EG Engelsberg 2015