Übersicht der Grund- und Ersatzversorgung der Elektrizitätsgenossenschaft Engelsberg eG (EGE):
Allgemeine Preise und Bedingungen der EGE für die Versorgung der Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung:
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der EGE für die Versorgung der Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der EGE für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität, die hier angegeben sind.
„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke, kaufen.
Tarife außerhalb des Netzgebietes der EG Engelsberg – derzeit nur für Bestandskunden!
Aufgrund der vorherrschenden Energieknappheit haben wir am Strommarkt massive Preissteigerungen. Für nicht geplante Energiemengen, ist deshalb eine faire Preiskalkulation derzeit nicht durchführbar.
Aus diesem Grund schließen wir momentan keine Neukundenverträge mehr ab, bis sich die Situation beruhigt hat. Wir bitten um Verständnis für diese einschneidende Maßnahme.
Bestehende Verträge sind hiervon selbstverständlich ausgenommen.
Die Elektrizitätsgenossenschaft Engelsberg eG gibt die Senkung der EEG-Umlage auf null ab 01. Juli 2022 in vollem Umfang an ihre Kunden weiter und anders als bei vielen anderen Stromanbieter ist in diesem Jahr keine Preiserhöhung mehr geplant.
Mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird bislang der Ausbau von Ökostrom-Anlagen finanziert. Sie wird automatisch auf der Stromrechnung ausgewiesen – alle Stromkunden haben sie also bislang gezahlt. Aktuell beträgt die EEG-Umlage 3,723 Cent pro Kilowattstunde, ab 1. Juli sinkt sie auf null.
Bereits zu Jahresbeginn war die Umlage mit Hilfe von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt gesenkt worden. Der bald in Kraft tretende Wegfall ist zunächst temporär gültig. Dauerhaft abgeschafft wird die EEG-Umlage dann zum Januar 2023
Download Tarife ab 2021
Grundversorgungstarif für Neukunden ab 1.7.2022
Grundversorgung für Bestandskunden ab 1.7.2022
Preisblatt EG Grün Strom ab 1.7.2022 (nur Bestandskunden)
Preisblatt Spezialtarife "plus" für Bestandskunden
Preisblatt "EG-Wärmepumpe" ab 1.7.2022
Grundversorgung für Bestandskunden ab 1.1.2022
Grundversorgungstarif für Neukunden ab 1.1.2022
Preisblatt EG Grün Strom ab 2022 (nur Bestandskunden)
Ökostrom-Zertifikat 2022
Ökostrom-Zertifikat 2021
Für die Kunden in unserem Netzgebiet haben wir einen speziellen Tarif:
Spezial 24 plus für Eintarifkunden und Spezial 53/47 plus für Zweitarifkunden sowie EG Wärmepumpe und EG Speicherheizung