Übersicht der Grund- und Ersatzversorgung der Elektrizitätsgenossenschaft Engelsberg eG (EGE):
Allgemeine Preise und Bedingungen der EGE für die Versorgung der Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung:
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der EGE für die Versorgung der Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der EGE für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität, die hier angegeben sind.
„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke, kaufen.
Tarife außerhalb des Netzgebietes der EG Engelsberg – derzeit nur für Bestandskunden!
Aufgrund der vorherrschenden Energieknappheit haben wir am Strommarkt massive Preissteigerungen. Für nicht geplante Energiemengen, ist deshalb eine faire Preiskalkulation derzeit nicht durchführbar.
Aus diesem Grund schließen wir momentan keine Neukundenverträge mehr ab, bis sich die Situation beruhigt hat. Wir bitten um Verständnis für diese einschneidende Maßnahme.
Bestehende Verträge sind hiervon selbstverständlich ausgenommen.
Strompreis steigt zum 01.09.2022
Entgegen unserer Ankündigung die Strompreise für 2022 stabil zu halten, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund heftiger Marktverwerfungen die Strompreise ab 01.09.2022 um 11,84 ct / kWh inkl. MwSt. erhöhen müssen. Zuletzt konnten wir unsere Preise ab 01.01.2020 konstant halten.
Als Hauptursache sehen wir die bei uns zeitversetzt eingetroffenen sog. Regelenergieausgleichszahlungen für die Monate Januar bis April 2022
Diese Ausgleichszahlungen (für Mehr- oder Minderverbräuche unseres gesamten Versorgungsgebietes) gab es schon immer. Exakte und sorgfältige Prognosen waren in der Vergangenheit ausreichend diese Zahlungen auf einem äußerst geringen Niveau zu halten. Nun, da die Lage auf dem Strommarkt mehr als eskaliert ist müssen diese Ausgleichsenergien teuer bezahlt werden.
Hochgerechnet auf unsere jährlichen Gesamtenergiemenge (Gesamtverbrauch an kWh) und die noch zu erwartenden Zahlungen für die Ausgleichsenergie ergibt sich diese unvermeidliche Preisanpassung. Die monatlichen Abschlagszahlungen werden wir entsprechend anpassen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer Strompreiserhöhung gemäß dem StromGVV §5 Abs. 3, EnWG § 41 Abs. 3 ein Sonderkündigungsrecht besitzen.
Eine Entspannung des Strommarktes ist bis auf weiters nicht absehbar, deshalb möchten wir Ihnen abschließend mitteilen das die E-Genossenschaft für die Jahre 2023, 2024 und 2025 bereits beträchtliche Strommengen eingekauft hat und dadurch zukünftige Strompreisanpassungen voraussichtlich nicht vermeiden, aber dennoch in Grenzen halten kann.
Bitte bleiben Sie uns als treuer Kunde erhalten, wir sind auch in Krisenzeiten immer für Sie da und werden Ihnen Ihre Energie zu fairen Preisen liefern.
Die Elektrizitätsgenossenschaft Engelsberg eG gibt die Senkung der EEG-Umlage auf null ab 01. Juli 2022 in vollem Umfang an ihre Kunden weiter.
Mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird bislang der Ausbau von Ökostrom-Anlagen finanziert. Sie wird automatisch auf der Stromrechnung ausgewiesen – alle Stromkunden haben sie also bislang gezahlt. Aktuell beträgt die EEG-Umlage 3,723 Cent pro Kilowattstunde, ab 1. Juli sinkt sie auf null.
Bereits zu Jahresbeginn war die Umlage mit Hilfe von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt gesenkt worden. Der bald in Kraft tretende Wegfall ist zunächst temporär gültig. Dauerhaft abgeschafft wird die EEG-Umlage dann zum Januar 2023
Download Tarife ab 2022
Für die Kunden in unserem Netzgebiet haben wir einen speziellen Tarif:
Spezial 24 plus für Eintarifkunden und Spezial 53/47 plus für Zweitarifkunden sowie EG Wärmepumpe und EG Speicherheizung