Veröffentlichungen

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Technische Anschlußbedingungen (TAB)
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NAV - Niederspannungsanschlussverordnung
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EEG Anlagen 2015
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Einspeisung EEG Niederspannung 2015
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Netzlast Entnahmen 2015

    Feststellung des Grundversorgers

    Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben wir als Netzbetreiber eines Energieversorgungsnetzes der Allgemeinen Versorgung zum 01.07.22 festzustellen, welches Energieversorgungsunternehmen in unserem Versorgungsgebiet die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert.

    Nach den uns vorliegenden Daten zeigen wir in der nachfolgenden Tabelle für die von uns konzessionsvertraglich versorgten Gebiete den jeweiligen Grundversorger an.

    Die Festlegung ist vom 01.07.2022 bis einschließlich 30.06.2024 gültig.


    Versorgungsgebiet
    Netzgebiet Elektrizitätsgenossenschaft Engelsberg eG

    Grundversorger
    Elektrizitätsgenossenschaft Engelsberg eG