Entgegen unserer Ankündigung die Strompreise für 2022 stabil zu halten, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund heftiger Marktverwerfungen die Strompreise ab 01.09.2022 um 11,84 ct / kWh inkl. MwSt. erhöhen müssen. Zuletzt konnten wir unsere Preise ab 01.01.2020 konstant halten.

Als Hauptursache sehen wir die bei uns zeitversetzt eingetroffenen sog. Regelenergieausgleichszahlungen für die Monate Januar bis April 2022

Diese Ausgleichszahlungen (für Mehr- oder Minderverbräuche unseres gesamten Versorgungsgebietes) gab es schon immer. Exakte und sorgfältige Prognosen waren in der Vergangenheit ausreichend diese Zahlungen auf einem äußerst geringen Niveau zu halten. Nun, da die Lage auf dem Strommarkt mehr als eskaliert ist müssen diese Ausgleichsenergien teuer bezahlt werden.

Hochgerechnet auf unsere jährlichen Gesamtenergiemenge (Gesamtverbrauch an kWh) und die noch zu erwartenden Zahlungen für die Ausgleichsenergie ergibt sich diese unvermeidliche Preisanpassung. Die monatlichen Abschlagszahlungen werden wir entsprechend anpassen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer Strompreiserhöhung gemäß dem StromGVV §5 Abs. 3, EnWG § 41 Abs. 3 ein Sonderkündigungsrecht besitzen.

Eine Entspannung des Strommarktes ist bis auf weiters nicht absehbar, deshalb möchten wir Ihnen abschließend mitteilen das die E-Genossenschaft für die Jahre 2023, 2024 und 2025 bereits beträchtliche Strommengen eingekauft hat und dadurch zukünftige Strompreisanpassungen voraussichtlich nicht vermeiden, aber dennoch in Grenzen halten kann.

Bitte bleiben Sie uns als treuer Kunde erhalten, wir sind auch in Krisenzeiten immer für Sie da und werden Ihnen Ihre Energie zu fairen Preisen liefern.